Hartmut Schöttge, Zur Wassermühle 10, 04509 Delitzsch
Tel./Fax: 034202/61361, E-Mail: schoettge@t-online.de
Börsenordnung
für die Eisenbahn-Sammlerbörse
im Rahmen des Eisenbahneruniformsammlertreffens EUST
1.Teilnahmebedingungen
1.1. An den durch Hartmut Schöttge (im folgenden Veranstalter genannt) veranstalten Eisenbahn-Sammlerbörsen können sowohl Händler mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation (alle zusammen im folgenden Händler genannt) teilnehmen.
1.2. Der Verkauf erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Person.
1.3. Alle nachfolgenden Festlegungen sind für alle an der Börse teilnehmenden Personen bindend. Bei Nichtbefolgung kann durch den Veranstalter eine Teilnahme an der Börse untersagt werden.
1.4. Anmeldungen mit Tischbestellungen sind bis sieben Tage vor dem Veranstaltungstag an den Veranstalter zu richten.
1.5. Nach Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter sind die Tischgebühren bis drei Tage vor dem Veranstaltungstag zu überweisen.
1.6. Tischbestellungen, die erst am Veranstaltungstag an den Veranstalter gerichtet werden, können nur in Ausnahmefällen Berücksichtigung finden.
2. Festlegungen zur Börsendurchführung
2.1. Die bestellten Tische werden durch den Veranstalter zugewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Es wird jedoch versucht, soweit dies möglich ist, auf die Wünsche der Händler einzugehen.
2.2. Die Aufbau-, Abbau- und Veranstaltungszeiten können telefonisch erfragt werden. Kurzfristige Veränderungen dieser Zeiten (z. B. wegen der Koordination mit anderen im gleichen Hause stattfindenden Veranstaltungen) sind möglich.
2.3. Sind die bestellten Tische am Veranstaltungstag bis 10.00 Uhr nicht belegt, können diese durch den Veranstalter anderweitig vergeben werden.
2.4. Die Gänge vor den Tischen sind als Wege für Transporte beim Auf- und Abbau sowie für die Besucher stets freizuhalten
2.5. Der genaue Zeitpunkt, bis zu dem der Saal am Veranstaltungstag verlassen sein muss, wird am Veranstaltungstag durch den Veranstalter bekanntgegeben.
2.6. Jeder Händler hat seinen Standplatz während der Börse sauber zu halten und in einem sauberen Zustand zu verlassen. Ein Belassen von restlicher Ware oder Müll ist verboten.
2.7. Es besteht Handelsverbot für alle Gegenstände die unter das Waffengesetz vom 01.04.2003, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 73 fallen. Weiterhin ist der Handel mit oder das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen gem. § 86 StGb unzulässig.
2.8. Für die Einhaltung von z.Zt. bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich.
3. Verhalten während der Börse / Zuwiderhandlungen
3.1. Die Bestimmungen dieser Börsenordnung sind von allen teilnehmenden Händlern zu beachten. Zuwiderhandlungen werden durch den Veranstalter geahndet.
3.2. Der Veranstalter ist berechtigt,
- Personen ( Händler und Besucher ), die erheblich, trotz Mahnung und wiederholt gegen Bestimmungen dieser Börsenordnung verstoßen, von der Teilnahme oder vom Besuch der Börse auszuschließen.
- Personen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören, aus dem Objekt zu verweisen.
- zur Klärung von Sachverhalten ggf. die Polizei einzuschalten.
Den Anordnungen des Veranstalters ist in jedem Falle Folge zu leisten.
4.Haftung
Alle an der Börse teilnehmenden Personen (Händler und Besucher ) haften für die während der Börse entstehenden Schäden, die von ihnen oder ihren Mitarbeitern verursacht werden.
Ansprüche aller Art gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
Mit dem Betreten des Objektes, in welchem die Börse stattfindet, gilt diese Börsenordnung als anerkannt. Sie ist beim Veranstalter einsehbar.
Der Veranstalter
Delitzsch, 01.07.2008